!!! Aktuelle Arbeiten an der Homepage !!!
In Kürze finden Sie hier wieder die aktuellen Informationen.
Vereins-Satzung:
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Fischereibedingungen 2022
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Fischereibedingungen 2022
Allgemeine Bedingungen für Waldsee und Seeweiher
> Jedes Mitglied kann mit zwei Handangeln vom Ufer aus fischen.
> Soweit nichts anderes bekannt gegeben ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, Mindestmaße und Schonzeiten. Besondere Regelungen des Vereins sind zu beachten. Untermassige, gesperrte und in der Schonzeit gefangenen Fische sind schonend zurückzusetzen. Alle Welse sind zu entnehmen.
> Entnommene Fische sind umgehend in die Fangtabelle einzutragen.
> Die eigenen Angelgeräte sind stets und selbst zu beaufsichtigen.
> Das Benutzen eines Unterfangkeschers ist Pflicht.
> Gewässerfremde Köderfische sind nicht erlaubt.
> Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist nicht gestattet.
> Eisangeln, Fischen vom Boot, sowie vom Badestrand, Campingplatz und das Fischen vom Seeweiherdamm im Bereich des Geländers an der Hauptstraße ist nicht erlaubt.
> Befindet sich eine rote Flagge auf der Mönchanlage oder eine rote Boje (Behälter) auf dem Wasser, ist das Angeln verboten.
Besondere Bedingungen für den Waldsee
> Die Angelzeiten beginnen eine Stunde vor Sonnenaufgang und enden eine Stunde nach Sonnenuntergang.
> Das Angeln auf Zander ist nur während der Nachtangeltermine mit Naturködern erlaubt. Grobe Spinnmethoden über 7 cm Köderlänge incl. Haken sind zu keiner Zeit gestattet. Die entsprechenden Natur-Totköderfisch-Montagen und Methoden sind nur an den benannten Nachtangel-Zeiten erlaubt. Außerhalb der Nachtangeltermine ist der Zander gesperrt!
> Gewässersperrzeiten und ausgewiesene Angelnächte sind dem Jahresterminplan zu entnehmen.
> Fangbegrenzung:
- täglich 3 Edelfische, davon maximal 1 Karpfen, 2 Schleien.
- wöchentlich 6 Edelfische davon maximal 1 Karpfen, 2 Schleien.
- monatlich maximal 20 Forellen, 3 Karpfen, 2 Schleien.
- jährlich maximal 80 Forellen + die Fische vom Spezialangeln, 10 Karpfen, 6 Schleien und 1 Zander.
> An den Angelterminen (Frühjahrsfischen, Fischerfest, Herbstfischen) ist das Angeln nur mit einer Rute gestattet. Die Fangbegrenzung an diesen Tagen beträgt 5 Forellen, die wie üblich in die Fangliste eingetragen, aber nicht in die Monatswertung fallen. Allerdings in die Jahresfangmenge von maximal 80 Stück einbezogen werden.
Besondere Bedingungen für den Seeweiher
> 1: Karpfen und Schleien sind vom 1. November bis Jahresende gesperrt.
> 2: Der Erlaubnisscheininhaber darf unabhängig davon, ob er in einem oder mehreren Vereinen des Pächters Mitglied ist, die Fangmengenregelung nicht überschreiten und addieren. (Man kann auch nicht mit 4 Ruten fischen, sollte man in zwei Vereinen einer Pächtergemeinschaft sein).
> 3: Fangbegrenzung: Es können höchstens 3 Edelfische pro Tag, maximal 10 Hechte, 10 Karpfen und 10 Schleien pro Jahr entnommen werden.
Der Vorstand des FAS-Mengerskirchen
Edelfische
Welche Fische bezeichnen wir beim Fas Mengerskirchen als Edelfische?
Aal, Forelle, Hecht, Karpfen, Schleie, Zander.
Folgend noch ein wichtiger Teilabschnitt aus der HFischV, die Liste der Arten ist auf unsere Gewässer, den Seeweiher und Waldsee abgestimmt!
Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische
(Hessische Fischereiverordnung - HFischV) Gültigkeit vom 15.12.2016 bis 31.12.2024
Es ist verboten, Fische folgender Arten während der Schonzeit oder wenn sie nicht das Mindestmaß besitzen, zu fangen oder zu entnehmen:
Das Mindestmaß wird von der Spitze des Kopfes bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen.
Fangverbote
Es ist verboten, Fische, Krebse oder Muscheln folgender Arten zu fangen oder zu entnehmen:
Verwendung von Setzkeschern im Waldsee und Seeweiher
Fische, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, dürfen vorübergehend in Setzkeschern gehältert werden; das Zurücksetzen ist unzulässig. Setzkescher müssen mindestens 3,50 Meter lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 Meter aufweisen; sie sind durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern. Der Setzkescher ist weitestgehend parallel zur Gewässeroberfläche auszulegen. Es dürfen nicht mehr als 1 Kilogramm Fische pro 100 Liter Setzkeschervolumen, berechnet als Produkt der Fläche des kleinsten Ringes und des Abstandes der äußeren Ringe, gehältert werden.
Der Vorstand des FAS-Mengerskirchen Stand Februar 2022