FISCHEREI UND ANGELSPORTVEREIN MENGERSKIRCHEN e.v.
 

Vereins-Satzung:

Download

 
Fischereibedingungen 2024

Download


Fischereibedingungen 2024

Allgemeine Bedingungen für Waldsee und Seeweiher

> Jedes Mitglied kann mit zwei Handangeln vom Ufer aus fischen.

> Soweit nichts anderes bekannt gegeben ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, Mindestmaße und Schonzeiten. Besondere Regelungen des Vereins sind zu beachten. Untermassige, gesperrte und in der Schonzeit gefangenen Fische sind schonend zurückzusetzen. Alle Welse sind zu entnehmen.

> Entnommene Fische sind umgehend in die Fangtabelle einzutragen.

> Die eigenen Angelgeräte sind stets und selbst zu beaufsichtigen.

> Das Benutzen eines Unterfangkeschers ist Pflicht.

> Gewässerfremde Köderfische sind nicht erlaubt.

> Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist nicht gestattet.

> Eisangeln, Fischen vom Boot, sowie vom Badestrand, Campingplatz und das Fischen vom Seeweiherdamm im Bereich des Geländers an der Hauptstraße ist nicht erlaubt.

> Befindet sich eine rote Flagge auf der Mönchanlage oder eine rote Boje (Behälter) auf dem Wasser, ist das Angeln verboten.

Besondere Bedingungen für den Waldsee

> Die Angelzeiten beginnen eine Stunde vor Sonnenaufgang und enden eine Stunde nach Sonnenuntergang.

> Das Angeln auf Zander ist nur während der Nachtangeltermine mit Naturködern erlaubt. Grobe Spinnmethoden über 7 cm Köderlänge incl. Haken sind zu keiner Zeit gestattet. Die entsprechenden Natur-Totköderfisch-Montagen und Methoden sind nur an den benannten Nachtangel-Zeiten erlaubt. Außerhalb der Nachtangeltermine ist der Zander gesperrt!

> Gewässersperrzeiten und ausgewiesene Angelnächte sind dem Jahresterminplan zu entnehmen.

> Fangbegrenzung:
- täglich 3 Edelfische, davon maximal 1 Karpfen, 2 Schleien.
- wöchentlich 6 Edelfische davon maximal 1 Karpfen, 2 Schleien.
- monatlich maximal 20 Forellen, 3 Karpfen, 2 Schleien.
- jährlich maximal 80 Forellen + die Fische vom Spezialangeln, 10 Karpfen, 6 Schleien und 1 Zander.

> An den Angelterminen (Frühjahrsfischen, Fischerfest, Herbstfischen) ist das Angeln nur mit einer Rute gestattet. Die Fangbegrenzung an diesen Tagen beträgt 5 Forellen, die wie üblich in die Fangliste eingetragen, aber nicht in die Monatswertung fallen. Allerdings in die Jahresfangmenge von maximal 80 Stück einbezogen werden.

Besondere Bedingungen für den Seeweiher

> 1: Karpfen und Schleien sind vom 1. November bis Jahresende gesperrt.

> 2: Der Erlaubnisscheininhaber darf unabhängig davon, ob er in einem oder mehreren Vereinen des Pächters Mitglied ist, die Fangmengenregelung nicht überschreiten und addieren. (Man kann auch nicht mit 4 Ruten fischen, sollte man in zwei Vereinen einer Pächtergemeinschaft sein). 

> 3: Fangbegrenzung: Es können höchstens 3 Edelfische pro Tag, maximal 10 Hechte, 10 Karpfen und 10 Schleien pro Jahr entnommen werden.

Neue gesetzliche Fangbegrenzungen und Sperrzeiten

Seit April 2023 sind neue gesetzliche Regelungen über Fangbegrenzungen und Sperrzeiten in Kraft. Insbesondere wurden damit zusätzlich zu den Mindestmaßen auch 5 Maximalgrößen für die Entnahme von Fischen festgelegt.
Diese gesetzlichen Regelungen sind auch für unsere Gewässer verbindlich und von allen Mitgliedern einzuhalten.

Hier finden Sie einen Auszug aus dem aktuellen Gesetz- Verordnungsblatt.

Fischart

Wissenschaftlicher Name

Schonzeit

Entnahmemaß in cm

Aal

Anguilla anguilla (LINNAEUS, 1758)

15.9.-1.3.

50 - 70

Äsche

Thymallus thymallus (LINNAEUS, 1758)

1.3.-15.5.

30 - 45

Atlantische Forelle
(Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen)

Salmo trutta (LINNAEUS, 1758)

1.10.-31.3.

25 - 60

Hecht

Esox lucius (LINNAEUS, 1758)

1.2.-15.4.

50 - 90

Karpfen

Cyprinus carpio (LINNAEUS, 1758)

15.3.-31.5.

45 - 60

Moderlieschen

Leucaspius delineatus (HECKEL, 1843)

1.5.-30.6.

-

Nase

Chondrostoma nasus (LINNAEUS, 1758)

15.3.-30.4.

25 - 40

Rotfeder

Scardinius erythrophthalmus

15.3.-31.5

20 - 30

Schleie

Tinca tinca (LINNAEUS, 1758)

1.5.-30.6.

25 - 45

Zander

Sander lucioperca (LINNAEUS, 1758)

-

ab 50


Edelfische
Welche Fische bezeichnen wir beim Fas Mengerskirchen als Edelfische?
Aal, Forelle, Hecht, Karpfen, Schleie, Zander.

Folgend noch ein wichtiger Teilabschnitt aus der HFischV, die Liste der Arten ist auf unsere Gewässer, den Seeweiher und Waldsee abgestimmt!

Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische
(Hessische Fischereiverordnung - HFischV) Gültigkeit vom 15.12.2016 bis 31.12.2024

Schonzeiten und Mindestmaße

Es ist verboten, Fische folgender Arten während der Schonzeit oder wenn sie nicht das Mindestmaß besitzen, zu fangen oder zu entnehmen: 

Das Mindestmaß wird von der Spitze des Kopfes bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen.

Fangverbote

Es ist verboten, Fische, Krebse oder Muscheln folgender Arten zu fangen oder zu entnehmen:

Verwendung von Setzkeschern im Waldsee und Seeweiher

Fische, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, dürfen vorübergehend in Setzkeschern gehältert werden; das Zurücksetzen ist unzulässig. Setzkescher müssen mindestens 3,50 Meter lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 Meter aufweisen; sie sind durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern. Der Setzkescher ist weitestgehend parallel zur Gewässeroberfläche auszulegen. Es dürfen nicht mehr als 1 Kilogramm Fische pro 100 Liter Setzkeschervolumen, berechnet als Produkt der Fläche des kleinsten Ringes und des Abstandes der äußeren Ringe, gehältert werden.

Der Vorstand des FAS-Mengerskirchen                                   Stand Februar 2024